Achat-Klischkowa Persona non grata? Die Sprecherin des Betriebsrates Harani Achat-Klischkowa tritt zurück. In der zweiten Verhandlungsrunde zu den Kollektivverträgen der Belegschaft der Farlines wurden Informationen an die Ordnungswache übermittelt, die die Aufenthaltsgenehmigung der Chefverhandlerin des Betriebsrates in Frage stellen. So soll sich Harani Achat-Klischkowa seit 30 Jahren illegal im Port aufhalten. Karl McClair, Personalchef von Farlines erklärt, man habe “eine Routineprüfung in den Personalpapieren durchgeführt” und musste feststellen, dass “einige Dokumente von Frau Achat Klischkowa unstimmig sind”. Was genau in den Papieren nicht stimmen zu scheint wurde der Redaktion auf Ansuchen nicht mitgeteilt. Die erste Folge aus dieser Nachricht: Der Rücktritt von Harani Achat-Klischkowa als Sprecherin des Betriebsrates. Sie erklärt “rechtmäßig ihr gesamtes Leben in Falano” verbracht zu haben und nur aus “Zeitdruck für die Kollektivverhandlungen und deren Erfolg” zurückzutreten und an ihren “kompetenten Kollegen, Alexis Krokant” zu übergeben. “Völlig lächerlich” sei die Anschuldigung die gegen Achat-Klischkowa im Raum steht, lebe sie “doch seit 30 Jahren” in Falano, verlautbart Alexis Krokant über seinen Account, sollte es eine Unstimmigkeit geben stelle sich die Frage, “wer die Papiere dann scheinbar nicht geprüft” hätte. Karl McClair weist alle Schuld von sich, seien doch sämtliche involvierte Beteiligte nicht mehr im Unternehmen. Damit kommen die News über die Verhandlungen weiter nicht zur Ruhe und ein Abschluss der Verhandlungen verzögert sich fortlaufend. Ob die Anschuldigungen tatsächlich berechtigt sind oder das interessante Timing zum Aufkommen dieser beigetragen hat, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Die Verhandlungen werden am 30.06.3050 fortgesetzt und parallel dazu werden die Behörden den Aufenthaltsstatus von Achat-Klischkowa überprüfen. Dass ein nächster Streiktermin dadurch automatisch ausgesetzt wird, scheint für die Farlines ein angenehmer Nebeneffekt zu sein. Das Triumvirat hatte den zweiten Streiktermin nämlich tatsächlich im Vorfeld als zulässig erklärt.